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Der Werkstattrat

Nicht über uns — mit uns!

Die Mitglieder des Werkstattrates vertreten die Interessen der Werkstattbeschäftigten, der Teilnehmer im Berufsbildungsbereich und der Kollegen in der Tagesförderstätte. Die vielen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Werkstattrates sind in der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) festgelegt.

Die Aufgaben

Der Werkstattrat nimmt Anregungen und Beschwerden der Werkstattbeschäftigten entgegen. Er setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen in der Werkstatt ein und spricht direkt mit den verantwortlichen Personen über Möglichkeiten und Ideen. Auch bei neuen Mitarbeitern, wie Gruppenleitern, bestimmt der Werkstattrat mit.

Erfolge

Das heute bessere Mittagessen und Verbesserungen bei der Busbeförderung hat ebenfalls der Werkstattrat durchgesetzt. Das sind nur zwei Beispiele von vielen. Über die Arbeit des Werkstattrates können sich alle Werkstattbeschäftigten direkt beim Werkstattrat oder über die Sitzungsprotokolle informieren.

So erreichen Sie Ihren Werkstattrat

Persönlich in der Werkstatt. Wer den Werkstattrat nicht kennt, kann den Gruppenleiter fragen.

Kontakt:
Vorsitzender
Sascha Ewald
Mobil (01520) 9030489
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Flyer



Die Frauenbeauftragte

Die Frauenbeauftragte ist Ansprechperson für weibliche Werkstattbeschäftigte, vorwiegend in den Angelegenheiten des § 39a Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Gesetzlich werden drei wesentliche Aufgaben einer Frauenbeauftragten beschrieben:
  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
  • Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt

Kontakt:
Martina Graf
Mobil    (01520) 9030434
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Eltern- und Betreuerbeirat

Aktive Partner in den Werkstätten

Der Eltern- und Betreuerbeirat vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung, die in der Werkstatt arbeiten, ihrer Eltern und Betreuer.

Aufgaben sind …

  • den Erfahrungsaustausch und Dialog mit den Eltern, Angehörigen und Betreuern zu fördern.
  • die Unterstützung des Werkstattrates bei seiner Arbeit und der Wahrung seiner Rechte.
  • die Interessen jener Werkstattbeschäftigten zu vertreten, die nicht oder kaum in der Lage sind, sich selbst zu äußern.
  • die Verbesserung der Stellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft.
  • Beratung und Information von Eltern.
  • aktive Mitgestaltung und Mitsprache bei relevanten Themen der Werkstatt.
  • Ideen und Vorschläge für Maßnahmen einzubringen, die den Beschäftigten und der Werkstatt dienen.
  • regelmäßige Treffen mit Geschäftsführung und Werkstattleitung zum Informationsaustausch.

Der Eltern- und Betreuerbeirat versteht sich auch als Bindeglied zwischen Eltern, behinderten Menschen, dem Personal und dem Träger der Werkstätten.

Ein gewähltes Gremium

Der Beirat wird auf der jährlichen Eltern- und Betreuerversammlung der Werkstätten für drei Jahre gewählt. Die WfbM Lüneburg/Winsen und die WfbM Tostedt haben jeweils einen eigenen Beirat, der aus mindestens sieben Mitgliedern besteht. Die Arbeit ist ehrenamtlich.

Ansprechpartner für die Eltern …

… mit immer offenen Ohren für Ideen, Hinweise und Tipps. Der Beirat kann umgekehrt den Eltern und Betreuern wertvolle Tipps geben und viele Fragen beantworten. Ein aktiver Dialog ist sehr wichtig.

Es freuen sich auf Ihren Anruf:

N. N. (Landkreis Harburg)

Vorsitzende
Kirsten Petersen (Landkreis Lüneburg)
Fon (04105) 8 07 60

Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gemeinnützige GmbH

Vrestorfer Weg 1 · 21339 Lüneburg
Fon (04131) 30180 · Fax (04131) 301882
 · www.lhlh.org
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