Unterstützung selbst einkaufen
Seit dem 1. Juli 2004 können Menschen mit Behinderung ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes persönliches Budget beantragen. Das Budget bekommen sie als direkte Geldleistung bar auf ihr Konto ausgezahlt (oder manchmal als Gutschein ausgehändigt). Damit können die erforderlichen Leistungen individuell zusammengestellt und eingekauft werden.Seit dem 1. Januar 2008 besteht — alternativ zur traditionellen Sachleistung — ein Rechtsanspruch auf das persönliche Budget.
So erhalten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, Hilfen selbst auszuwählen, zu gestalten und eine entsprechende Qualität einzufordern. Sie allein entscheiden dabei, welche Leistungen wann, wie und von wem ausgeführt werden, indem Assistenz und Hilfen von Leistungserbringern eingekauft werden. Sie werden so vom komplett umsorgten Klienten zum aktiv entscheidenden Kunden, der nach seinen persönlichen Wünschen auf dem Dienstleistungsmarkt seine Auswahl trifft und ggf. selbst Arbeitgeber wird.
Wie hoch ist das persönliche Budget?
Auf der Grundlage des individuell festgestellten Bedarfs wird ein Gesamtbetrag errechnet, der in Form einer Geldleitung direkt auf das Konto des Budgetnehmers geht. Nur in Ausnahmefällen werden Gutscheine ausgegeben. Bei der Errechnung des Budgets werden alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe zugrunde gelegt. Unterm Strich dürfen die entstehenden Gesamtkosten des persönlichen Budgets nicht höher ausfallen als bei den zuvor bewilligten Kosten. Der Budgetnehmer erhält also nicht mehr als vor der Antragstellung, er kann aber selbstbestimmt über eine Gesamtsumme verfügen.Grundlage des persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (Budgetnehmer) und dem oder den Leistungsträger(n) (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt). Sind mehrere Kostenträger beteiligt, spricht man von "trägerübergreifender Komplexleistung".